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Unsere AGBs

Allgemeine Reisebedingungen (AGB 2022)

Lieber Gast, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen. Im Fall Ihrer Buchung und der wirksamen Einbeziehung werden die nachfolgenden Bestimmungen Inhalt des zwischen Ihnen und der Riverside Collection GmbH & Co. KG geschlossenen Reisevertrages. Jene ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. Für von der Riverside Collection GmbH & Co. KG angebotene Landausflüge gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Landausflüge der Riverside Collection GmbH & Co. KG.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende der Riverside Collection GmbH & Co. KG den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Riverside Collection GmbH & Co. KG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Reiseanmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Reiseanmeldung mit aufgeführten Reisenden einzustehen.

1.3. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch die Riverside Collection GmbH & Co. KG (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Riverside Collection GmbH & Co. KG von dem Inhalt der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot seitens der Riverside Collection GmbH & Co. KG vor, an das die Riverside Collection GmbH & Co. KG

     > sieben Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist, soweit bis zum Tag des Reiseantritts noch weniger
         als 30 Tage verbleiben.

     > drei Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist, soweit bis zum Tag des Reiseantritts noch weniger   
         als 30 Tage und mehr als 15 volle Tage verbleiben.

     > 24 Stunden ab Zugang der Bestätigung gebunden ist, soweit bis zum Tag des Reiseantritts weniger als 15
         volle Tage verbleiben.

Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisen-de das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) annimmt.

1.5. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund eingeschränkter medizinischer Versorgung an Bord des Schiffes gelten folgende Beschränkungen in Hinblick auf Schwangerschaften: Bis zur 21. Schwangerschaftswoche müssen schwangere Reisende eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Sofern sich die schwangere Reisende bei der Einschiffung in der 22. Schwangerschaftswoche befindet, kann eine Beförderung nicht erfolgen. Ebenfalls werden Kinder, die zur Zeit der Einschiffung den dritten Lebensmonat noch nicht erreicht haben, nicht befördert.

1.6. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe zum Rücktritt durch den Reisenden die Regelungen in Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen (im Sinne des § 312b BGB) geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


2. Zahlungen

2.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.

2.2. Die Restzahlung wird spätestens am 30. Tag vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein bereits übermittelt ist, oder sobald dies der Fall ist.

2.3. Bei Buchung ab dem 30. Tag vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übermittelt ist, oder sobald dies der Fall ist.

2.4. Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an die Riverside Collection GmbH & Co. KG zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Sofern nicht mit Riverside Collection GmbH & Co. KG ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung.


3. Leistungen (und Preise)

3.1. Die Leistungsverpflichtungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.

3.2. Etwaige Hin- und Rückbeförderungen (per Bahn/Bus/Flugzeug) zu dem Ort des Beginns der Reise bzw. von dem Ort des Endes der Reise, wie sie sich aus den Unterlagen und Vereinbarungen nach Ziffer 3.1 ergeben, sind vom Reisenden selbst zu organisieren und nicht Teil des Reisevertrages.

3.3. Ist ein Transfer, insbesondere von einem Flughafen oder Bahnhof, Teil der Reiseleistung, so endet die Verpflichtung, den Transfer durchzuführen, wenn der Reisende nicht innerhalb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG behält den Anspruch auf die Vergütung des Transfers; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Soweit der Veranstalter für den Reisenden einen Transfer nach diesem Zeitpunkt bereitstellt, trägt der Reisende entsprechende Mehrkosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von EUR 20,00.

3.4. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Reisenden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.


4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

4.1. Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Reisenden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die sich die Riverside Collection GmbH & Co. KG daher ausdrücklich vorbehält. Über solche Änderungen wird die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Reisenden vor Vertragsschluss unterrichten.

4.2. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der Riverside Collection GmbH & Co. KG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, unwesentliche Änderungen der Fahrtzeiten und / oder der Routen bei Flussreisen, das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen, zu denen es jeweils im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser (Sicherheits- oder Witterungsgründe) oder aufgrund der Unmöglichkeit der planmäßigen Durchführung von Schleusendurchfahrten, z.B. aufgrund erhöhtem Schiffverkehrsaufkommen um Schleusenein- und ausfahrten, oder auch aufgrund der Notwendigkeit, Risikogebiete im Falle einer Pandemie zu umfahren, kommen kann. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG hat den Reisenden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. in Papierform, per E-Mail oder elektronisch) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten.

4.3. Soweit die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, durchgeführt werden kann, gilt § 651g BGB. In diesem Fall ist die Riverside Collection GmbH & Co. KG berechtigt, dem Reisenden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Reisende hat das Recht, innerhalb einer von der Riverside Collection GmbH & Co. KG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die Riverside Collection GmbH & Co. KG eine solche Reise angeboten hat. Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung der Riverside Collection GmbH & Co. KG zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber der Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Reisenden in der Erklärung über die Leistungsänderung gemäß Ziffer 4.1 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen.


5. Rücktritt und Kündigung durch Riverside Collection GmbH & Co. KG

5.1. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten:

Ist die Riverside Collection GmbH & Co. KG aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert, kann sie vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

5.2. Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Reisenden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Reisenden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Reisenden selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Reisenden jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht die Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Reisenden erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von Riverside Collection GmbH & Co. KG hinausgeht, und der Reisende keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.

5.3. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn diese durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Ein solcher kann darin liegen, dass der Reisende Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe, Giftstoffe oder Ähnliches mitbringt; ferner, wenn er illegale Drogen konsumiert oder mitbringt oder während der Reise Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht.

5.4. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor. Gleiches gilt, wenn sich der Reisende sozial unzumutbar verhält, sich Anweisungen des Bordpersonals widersetzt oder andere Reisende belästigt.

5.5. Kündigt die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Reisevertrag, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


6. Rücktritt durch den Reisenden/Rücktrittskosten

6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe eines Grundes von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Riverside Collection GmbH & Co. KG zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann die Erklärung auch ihm gegenüber erfolgen. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. In diesem Fall ist die Riverside Collection GmbH & Co. KG berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der Riverside Collection GmbH & Co. KG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Riverside Collection GmbH & Co. KG unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Riverside Collection GmbH & Co. KG ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Riverside Collection GmbH & Co. KG durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis.

6.3. Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:

       > bis zum 91. Tag vor Reiseantritt kostenlos
       > 90. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40%
       > 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75%
       > ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns 90%

6.4. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Riverside Collection GmbH & Co. KG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Riverside Collection GmbH & Co. KG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Riverside Collection GmbH & Co. KG durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

6.5. Dem Reisenden steht das Recht zu, der Riverside Collection GmbH & Co. KG nachzuweisen, dass die der Riverside Collection GmbH & Co. KG zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale ist.

6.6. Ist die Riverside Collection GmbH & Co. KG infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, hat dies unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.


7. Umbuchung/Vertragsübernahme

7.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, oder der Kabine (Umbuchungen) besteht nicht. Umbuchungen, die auf Wunsch des Reisenden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), sind nur bis 60 Tage vor Reisebeginn möglich. Soweit vor der Zusage der Umbuchung im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Betrag:

7.1.1. Bis 91 Tage kostenlos
7.1.2. Ab 90 bis 60 Tage 100 Euro pro Person

7.2. Der Reisende kann bis sieben Tage vor Reisebeginn gegenüber der Riverside Collection GmbH & Co. KG erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). Die Riverside Collection GmbH & Co. KG ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.

7.3. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.


8. Umbuchung/Vertragsübernahme

Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe mitzubringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt. Die Mitnahme von Tieren an Bord der Riverside Collection GmbH & Co. KG Flussschiffe ist nicht gestattet. Soweit Reiseleistungen vor oder nach der Flussreise zu erbringen sind, wie z.B. Hotelübernachtungen, ist die Mitnahme von Tieren nur ebenfalls nicht gestattet, es sei denn die Leistungsbeschreibung lässt die Mitnahme von Tieren in Bezug auf die konkrete Reiseleistung ausdrücklich zu.


9. Haftung/Haftungsbeschränkung

9.1. Die vertragliche Haftung der Riverside Collection GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden von der Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reisende hat sich bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Betrag anrechnen zu lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat.

9.2. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG sind.


10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche ersparte Leistungen handelt.


11. Mitwirkungspflichten des Reisenden

11.1. Der Reisende hat die Riverside Collection GmbH & Co. KG oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der Riverside Collection GmbH & Co. KG mitgeteilten Frist erhält.

11.2. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der Riverside Collection GmbH & Co. KG an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann auch diesem gegenüber die Mängelanzeige erfolgen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der Riverside Collection GmbH & Co. KG wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Soweit die Riverside Collection GmbH & Co. KG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

11.3. Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Riverside Collection GmbH & Co. KG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Riverside Collection GmbH & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


12. Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 BGB hat der Reisende gegenüber Riverside Collection GmbH & Co. KG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war.


13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1. Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von der Riverside Collection GmbH & Co. KG und von ihr beauftragten Dritten zu befolgen.

13.2. Die Riverside Collection GmbH & Co. KG wird den Reisenden nach Maßgabe des § 651d Abs. 1 i.V.m. Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.3. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Reisenden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Riverside Collection GmbH & Co. KG bedingt sind. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die die Riverside Collection GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.

13.4. Der Reisende hat der Riverside Collection GmbH & Co. KG alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass oder Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.


14. Verjährung

14.1. Die Ansprüche des Reisenden bei Reisemängeln nach § 651 i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14.2. Schweben zwischen dem Reisenden und der Riverside Collection GmbH & Co. KG Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Riverside Collection GmbH & Co. KG die Ansprüche schriftlich zurückweist.


15. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien

15.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Riverside Collection GmbH & Co. KG die vereinbarten Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt und Reiseorte geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.

15.2. Der Reisende hat die angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG bzw. der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten. Im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen hat dieser die Riverside Collection GmbH & Co. KG, die vor Ort eingesetzte Reiseleitung bzw. den Leistungserbringer unverzüglich zu verständigen.


16. Datenschutz

Die Riverside Collection GmbH & Co. KG geht mit den Kundendaten verantwortungsvoll um. Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt.


17. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Sollte sich in einem Einzelfall abweichend von Ziffer 3.2 eine Hin- und Rückbeförderungen per Flugzeug doch Teil der Reiseleistung sein, gilt folgendes:

Die Riverside Collection GmbH & Co. KG wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Rei-se zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der An-meldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird die Riverside Collection GmbH & Co. KG dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald die Riverside Collection GmbH & Co. KG die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Reisenden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU unter-sagt ist, ist im Internet unter https://www.eu-info.de/leben-w... oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.


18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird.

18.2. Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

18.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.